ADFC-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand!

Auf der Mitgliederversammlung 2024 des ADFC-Isernhagen wurden der bisherige Sprecher Ulf Preuschoff und sein Stellvertreter Gerhard Bargsten (Pressesprecher) in ihren Ämtern bestätigt. Arne Grävemeyer wurde einstimmig in den Vorstand gewählt.

Auf der Mitgliederversammlung des ADFC-Isernhagen wurden am 28. Februar der bisherige Sprecher Ulf Preuschoff und sein Stellvertreter Gerhard Bargsten (Pressesprecher) für die nächsten zwei Jahre einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Als Nachfolger für den ausgeschiedenen Kassenwart und Mitgliedsbetreuer Volker Reemts wurde Arne Grävemeyer einstimmig in den Vorstand gewählt. Als Beisitzer wurden Jürgen Helm (Tourenleiter) und Marion Burchard nominiert. 

Besonders erfreulich war die Mitteilung, dass sich die Mitgliederzahl der Ortsgruppe in den vergangenen zwei Jahren auf 112 Mitglieder erhöht hat. 

Das Radtourenprogramm des ADFC mit seinen wöchentlichen Feierabendtouren und monatlichen Tagestouren konnte im vergangenen Jahr trotz einiger wetterbedingter Ausfälle mit 20 Touren und etwa 230 Radlern durchgeführt werden. Die neue Radtourensaison startet am Donnerstag, d. 04.04.24 mit der ersten Abendtour. Wegen akuten Mangels an Tourenleitern kann der ADFC die beliebten Donnerstagstouren nach jetziger Einschätzung nicht mehr im bisherigen Umfang als geführte Touren anbieten. Davon nicht betroffen sind die fünf Ganztagestouren. Termine und Ziele werden zeitnah auf der ADFC-Homepage und in der Presse bekannt gegeben. Zudem besteht für regelmäßige Tourenteilnehmer die Möglichkeit, sich in einer WhatsApp-Gruppe über das Tourenprogramm zu informieren. 


Treffpunkt für alle Touren ist der Parkplatz gegenüber der Nikolaikirche in Kirchhorst. Die Teilnahme an allen Touren ist kostenlos, Spenden sind jedoch willkommen. 


Die monatlichen ADFC-Versammlungen ("Radlertreff") finden weiterhin an jedem 4. Mittwoch im Monat um 19 Uhr in der Begegnungsstätte Buhrsche Stiftung in Isernhagen N.B., Am Ortfelde 74, statt. Gäste sind auch hier herzlich willkommen.

Vorstandsfoto: v.l.n.r.: Arne Grävemeyer (Kassenwart), Ulf Preuschoff (Sprecher), Gerhard Bargsten (Stellvertr. 
Sprecher), Marion Burchard (Beisitzerin), Jürgen Helm (Beisitzer)


https://isernhagen.adfc.de/neuigkeit/adfc-mitgliederversammlung-waehlt-neuen-vorstand

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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